Wer die schönste Nebensache der Welt allzu laut ausübt, könnte böse Überraschungen erleben.
Wenn sich eine Mietpartei im gleichen Haus durch laute Sexgeräusche gestört fühlt, ist der betreffende Mieter tatsächlich “Störer” im Sinne von §862 BGB.
Hier ein kurzes Video zum Thema, da wird es erklärt.
PS: Das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2, Abs. 1, Grundgesetz) findet in so einem Fall der Lärmbelästigung durch laute Sexgeräusche keine Anwendung.
Wir sind auf der Suche nach dem perfekten Mitbewohner und Jonas ist auf der Suche nach einer passenden WG.
Er hat bereits Erfahrungen mit Wohngemeinschaften gesammelt und ist offenbar “total locker drauf”. Um dem sympathischen Langzeitstudenten nicht die Show zu stehlen, möchten wir seine Video-Bewerbung einfach mal ohne Kommentar stehen lassen!
In unserem WG-Blog haben wir schon diverse Artikel gesammelt, die dir dabei helfen, möglichst schnelle neue (und tolle!) Mitbewohner zu finden. Du kannst erfolgreiche WG Anzeigen schreiben, dafür sorgen, dass du bis zu 200% mehr Antworten auf deine WG-Inserate bekommst oder: Du drehst ein kurzes Video und lädst es bei Youtube.com hoch.
Wir haben drei gute Beispiele gesammelt, die diese Vorgehensweise besser erklären: