Wie teilt man die Miete in einer WG gerecht auf? Theoretisch sollte man auf ein befriedigendes Ergebnis kommen, wenn man die gesamte Miete (z.B. 1200,- Euro warm) durch die Anzahl der Bewohner teilt, in unserem Beispiel sind es vier.
Das entspricht also einer Warmmiete von 300,- Euro pro Nase.
Miete gerecht aufteilen: Beispielrechnungen
Es gibt jedoch nach einiger Zeit Streit in dieser Beispiel-WG, weil Peter keine Lust hat, für sein 12qm großes Zimmer den gleichen Betrag zu zahlen wie Jimmy für sein riesiges 25qm Zimmer im Dachgeschoss der Maisonette-Wohnung. Verständlich.
Lena dämmert nun, dass auch sie im Verhältnis noch zu viel bezahlt und auch Anna protestiert plötzlich. Jimmy beharrt darauf, dass alle Mitbewohner vor dem Einzug die Bedingungen und die Größe der jeweiligen Zimmer gekannt hätten und sich daher niemand beschweren könnte. Von der Idee, die Miete gerecht unter den Mitbewohnern aufzuteilen, hält Jimmy nichts.
Rechtlich betrachtet ist da etwas Wahres dran, denn eine verbindliche Änderung der anteiligen Miete (von 25% pro Nase auf einen anderen Prozentsatz) kann lediglich durch eine Änderung im Mietvertrag durchgesetzt werden.
Die Situation könnte sich in diesem speziellen Beispiel sehr schnell verfahren und einen echten WG-Krieg verursachen. Daher ist es gut, wenn man sich bereits vor dem Einzug bzw. vor der WG-Gründung Gedanken um die gerechte Aufteilung der Miete macht!
Mögliche Regelungen für Wohngemeinschaften
Wir kennen zwei Möglichkeiten, einen Streit zu vermeiden und die Miete gerecht aufzuteilen. Genau genommen kennen wir noch eine dritte Methode, welche allerdings extrem utopisch ist und wohl kaum mit einer typisch deutschen WG-Mentalität funktionieren wird.
1. Miete nach Wohnfläche aufteilen
Die offensichtlichste Methode funktioniert nach dem qm/Person-Prinzip. Die Gesamtwohnfläche wird in gemeinsam genutzte Wohnfläche und die seperaten Zimmerflächen aufgesplittet und die Abrechnung erfolgt auf Basis der prozentualen Wohnflächenanteile der einzelnen Mitbewohner.
Beispiel: Eine Wohnung hat 120qm und dort wohnen die oben erwähnten Personen, die insgesamt eine Warmmiete von 1200,- Euro zahlen. Die gemeinsam genutzte Wohnfläche besteht aus dem Wohnzimmer (20qm), dem Flur (7qm), dem Bad (8qm) und der Küche (15qm), insgesamt also 50qm. Die restlichen 70qm sind unterteilt in 25qm, 18qm, 15qm und 12qm.
Die Miete wird dementsprechend in folgende Beträge aufgeteilt:
- Jimmy mit dem 25qm-Zimmer zahlt 35%, entspricht 430,- Euro
- Lena mit dem 18qm-Zimmer zahlt 25%, entspricht 300,- Euro
- Anna mit dem 15qm-Zimmer zahlt 21%, entspricht 260,- Euro
- Peter mit dem 12qm-Zimmer zahlt 17%, entspricht 205,- Euro
Wer sich in diesem Beispiel bewusst macht, dass die Miete jeweils für das eigene Zimmer + die gemeinsam genutzten Räume gezahlt wird, bezahlt sogar Jimmy mit seinem Löwenanteil von 35% lediglich einen qm-Preis von 5,70 Euro.
2. Miete als Zahlungsmittel
Alternativ zu dem gerade genannten Prinzip wäre auch eine andere Methode denkbar, bei welcher Jimmy aus unserem Beispiel trotz seines großen Zimmers nur 25% Miete zahlt (so wie die anderen auch) und dafür – als Ausgleich für die günstige Miete – als Putzmann in der WG tätig ist.
Die eingesparte Miete würde somit als Zahlungsmittel genutzt. Es ist jedoch schwierig, solche Regelungen verbindlich festzulegen, da es sich immer nur um Richtlinien handelt, solange solche Ideen nicht vertraglich geregelt werden.
Wenn Jimmy plötzlich keine Lust mehr auf den Putzdienst hat, dann sähe es ziemlich düster aus.
3. Zimmertausch per Rotationsprinzip
Für die eher esoterisch veranlagten Bewohner einer WG bietet sich außerdem eine Art Rotationsprinzip an, bei dem jeder den gleichen Betrag zahlt und die Zimmer beispielsweise monatlich getauscht werden. So würde in unserem Beispiel auch Peter in den Genuss des großen Zimmers kommen – nämlich alle vier Monate.
Wie allerdings sollte das geregelt werden? Da sind wir auch überfragt, denn das Prinzip WG unterscheidet sich doch grundlegend von einer “Familienwohnung” dadurch, dass es eine gemeinsam genutzte Fläche und strikt getrennte Bereiche gibt.
In Familienhäusern kann die entsprechende Grenze zwischen gemeinsamer Wohnfläche und dem persönlichen Zimmer sehr viel fließender sein.
Fazit: Miete gerecht aufteilen ist easy
Jedem Mitbewohner sollte spätestens jetzt klar geworden sein, dass die erste Methode nicht nur die gerechteste, sondern auch diejenige ist, die am realistischsten umsetzbar ist.
PS: Falls jemand Erfahrungen mit Version 2+3 gemacht hat – bitte hier darüber informieren, das würde uns brennend interessieren!
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