Checkliste für deinen Umzug

26. November 2009

Umziehen und Umzug planen mit ImmobilienScout24

Du möchtest also tatsächlich in eine WG einziehen? Ich beglückwünsche dich und hoffe, dass du dir diesen Schritt gut überlegt hast. Es ist natürlich deine Sache, jedoch kann ich aus eigener Erfahrung die eine oder andere Warnung formulieren.

In diesem kurzen Artikel bekommst du wichtige Informationen zum Einzug in eine Wohngemeinschaft, also solltest du alles gut durchlesen. Vor allem dann, wenn du zum ersten Mal in eine WG ziehst. Eine Wohngemeinschaft kann sehr viel Spaß machen und sicher lernst du tolle neue Leute kennen, aber…

UPDATE: Der Beitrag ist zwar schon ein paar Jahre alt, aber wir haben ein Video zu dem Thema erstellt:

Worauf du als Mieter achten musst:

Es handelt sich eigentlich um triviale Angelegenheiten, jedoch vergisst man im Eifer des bevorstehenden Umzugs oder aus reiner Vorfreude leicht einige wichtige Dinge, die man als Mieter beachten muss!

Checkliste für Mieter

  • Der Mietvertrag

    Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten eines WG-Mietvertrags, einmal werden alle in der Wohnung lebenden Menschen als Hauptmieter eingetragen oder eine Einzelperson, die wiederum die restlichen Mitbewohner als Untermieter in den Vertrag aufnimmt! Sehr wichtig: Wenn alle WG-Bewohner als Hauptmieter im Vertrag genannt sind, dann haften auch alle. Die Gefahr liegt darin, dass beispielsweise ein Mitbewohner plötzlich auszieht und “untertaucht”. Die ausbleibende Miete dieses Mitbewohners ist in diesem Fall von den restlichen Bewohnern der Wohngemeinschaft zu tragen!

  • Die Kaution
    Eine Kaution wird hinterlegt, um dem Vermieter eine Art Sicherheit in Form von Geld zu hinterlegen, damit im Falle eines Mietrückstandes der WG-Bewohner kein Verlust für den Vermieter entsteht. Die Kaution dient außerdem dem Zweck, zerstörte Einrichtungsgegenstände, die zur Mietsache gehören, abzusichern. Dazu gehören eingetretene Türen, selbstverschuldete Schäden in der Wohnung durch Schimmel oder Ähnliches. Die Kaution muss (!) vom Vermieter auf ein seperates (und mit dem Mindestprozentsatz verzinstes!) Konto eingezahlt werden und darf nicht für sogenannte “Schönheits-OPs” in der Wohnung missbraucht werden. Die Höhe der Kaution ist Sache des Vermieters, meist werden eine bis höchstens zweieinhalb MonatsKALTmieten als Kaution festgelegt. In einer WG wird diese Kaution natürlich von allen bezahlt – wahrscheinlich ein häufiger Grund für die Gründung einer Wohngemeinschaft ;-)
  • Die Mitbewohner
    Du solltest dir klarmachen, dass du fortan mit völlig fremden Menschen auf eventuell recht engem Raum zusammenlebst und Probleme jeder Art auftreten können! Deine Mitbewohner können dir als die tollsten, nettesten und freundlichsten Menschen vorkommen, wenn du dich in der WG als potentieller Mitbewohner vorstellst – es kann jedoch auch sein, dass die “netten Leute” nur eine günstige Putzkraft suchen und sich nach deinem Einzug wie die letzten Arschlöcher verhalten. Es ist keine Seltenheit, also bedenke immer den alten Spruch: “Der Schein trügt!”. Die Sache mit den Mitbewohnern verkompliziert sich immer dann, wenn zum Beispiel einer der Mitbewohner arbeitslos ist und alle Bewohner der WG als Hauptmieter im Mietvertrag genannt sind. Du kannst dir jetzt sicher vorstellen, wer die ausbleibende Miete begleichen muss, wenn einer zahlungsunfähig ist, oder?
  • Das gemietete WG-Zimmer
    Ja, du freust dich auf den Einzug in dein eigenes “kleines Reich” – jedoch ist Vorsicht geboten, wenn dein Zimmer unrenoviert ist (bezahlt der Vermieter die Renovierung?), neben einem sogenannten Durchgangszimmer wie der Küche oder dem Wohnzimmer liegt (hast du schalldichte Türen?) oder zu klein ist. Solange der Raum leer ist, wirkt fast jedes Zimmer ab 10m² recht groß, jedoch kommt es auch auf den “Schnitt” an, nach welchem das Zimmer designt wurde. Falls du räumliches Vorstellungsvermögen besitzt, bist du klar im Vorteil!
  • Die Mängelliste
    Die meisten Wohnungen (vor allem WGs) sind nicht perfekt. Wenn die Bewohner genug Geld für eine Superwohnung hätten, dann würden sie nicht in einer WG wohnen; also gibt es wahrscheinlich den ein oder anderen Mangel. Oft sieht man diese Mängel jedoch erst später und steckt längst in einem Mietvertrag mit dreimonatiger (mindestens!) Kündigungsfrist. Bei gravierenden Mängeln (kein Strom, kein warmes Wasser, Schimmel, Baulärm, etc.) kann jeder Mieter die Miete mindern (bei Google “Mietminderung” nachschlagen!). Im Idealfall werden die Mängel vor dem Einzug entdeckt und dem Vermieter sofort mitgeteilt.

Hast du Angst vor der WG?

Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, jedoch ganz klar aussprechen, dass Wohngemeinschaften nicht für alle Naturen geeignet sind! Die oben genannten Punkte der Mieter-Checkliste sind lediglich ein Bruchteil dessen, was dich im schlimmsten Fall erwarten kann, also halte deine Augen und Ohren offen, damit du zur richtigen Zeit den Mund aufmachen kannst ;-) Viel Spaß in deiner neuen Wohnung!

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